Zur Frage, wann von einer einheitlichen Angelegenheit i.S.d. § 2 Abs. 2 BerHG auszugehen ist, wenn der rechtsuchende Bürger den Rechtsanwalt mit der Abwehr mehrerer Abmahnungen wegen Downloads aus dem Internet beauftragt.

AG Halle (Saale), Beschl. v. 20.5.2011 – 103 II 5446/09

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