Ausgangsfall

Geklagt wird auf Zahlung einer Forderung i.H.v. 3.000,00 EUR. Der Mandant beauftragt sodann den Anwalt, mit dem Gegenanwalt Vergleichsverhandlungen zu führen und in die Vergleichsverhandlungen auch weitere nicht anhängige Forderungen i.H.v. 10.000,00 EUR einzubringen. Beide Anwälte führen sodann Vergleichsverhandlungen über die 3.000,00 EUR und die 10.000,00 EUR.

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