Wird anlässlich eines Rechtsstreits ein Betreuungsverfahren für einen Prozessbeteiligten durchgeführt und für diesen daraufhin ein Betreuer mit dem Aufgabenbereich der Prozessführung bestellt, gehören die Kosten des Betreuungsverfahrens nicht zu den zu erstattenden Kosten des Rechtsstreits.

OLG Saarbrücken, Beschl. v. 22.11.2021 – 9 W 33/20

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge