In einer Erbschaftsangelegenheitssache hat E1, vertreten durch Rechtsanwalt A, die Erteilung eines Erbscheins beantragt. Das Nachlassgericht hat den Antrag zurückgewiesen. Hiergegen legt Rechtsanwalt A für E1 auftragsgemäß Beschwerde ein und begründet diese ausführlich. Das Beschwerdegericht weist die Beschwerde ohne vorherige Anhörung der übrigen Verfahrensbeteiligten und ohne Durchführung eines Termins zurück und setzt den Verfahrenswert auf 120.000,00 EUR fest.

a) Welche Vergütung steht dem Rechtsanwalt A zu?

b) Welche Gebühren und Auslagen entstehen den beteiligten Anwälten, wenn das Beschwerdegericht den weiteren Verfahrensbeteiligten E2 anhört, dessen Rechtsanwalt B auf die Beschwerde erwidert und Rechtsanwalt A zu dieser Beschwerdeerwiderung Stellung nimmt?

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