Der Kläger hat mit seiner beklagten Rechtsschutzversicherung um Freistellung von anwaltlichen Kosten in Zusammenhang mit einem gegen den Kläger geführten straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren gestritten. Die Rechtsschutzversicherung hat die vom Kläger jeweils geltend gemachten Gebühren nicht gezahlt, sondern den Kläger nur von unter den Mittelgebühren liegenden Gebühren freigestellt. Das AG hat die Rechtsschutzversicherung zur Zahlung des Restes verurteilt.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen