Die Parteien streiten um die Freistellung des Klägers von zu seinen Lasten durch eine Durchsuchungsmaßnahme verursachten Verteidigerkosten. Der Kläger hat gegen das Land NRW eine Feststellungsklage erhoben, die das LG nur als teilweise begründet angesehen hat. Die dagegen gerichtete Berufung des Klägers hatte teilweise Erfolg.

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