Die Berechnung und Festsetzung im Bereich der Justizkosten ist kompliziert, und zwar schon deshalb, weil zahlreiche Gesetze zu beachten sind. Das hat zur Folge, dass auch die gegen eine Entscheidung einzulegenden Rechtsbehelfe in verschiedenen Gesetzen verortet sind. Es bereitet deshalb immer wieder Schwierigkeiten, den richtigen Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung einzulegen, auch weil oftmals gar nicht so einfach zu erkennen ist, was für eine Entscheidung angegriffen werden muss, um zum gewünschten Erfolg zu gelangen. Kostenentscheidung, Wertfestsetzung, Gerichtskostenansatz und Kostenfestsetzung hängen zwar eng miteinander zusammen und wirken auch aufeinander ein, stellen aber dennoch verschiedene Entscheidungen dar.

Um den richtigen Rechtsbehelf einlegen zu können, ist daher zunächst genau zu prüfen, welche Entscheidung angegriffen werden soll. Zu unterscheiden sind insbesondere folgende Bereiche:

Kostengrundentscheidung,
Kostenansatz (Gerichtskostenrechnung),
Kostenfestsetzung (Erstattung von Anwalts- und Parteikosten vom unterlegenen Gegner),
Anfechtung von Entscheidungen über die Wertfestsetzung,
Notarkosten,
Sonstige Vergütungen und Entschädigungen (z.B. für Betreuer, Pfleger, Zeugen, Sachverständige usw.).

Im Folgenden soll ein Überblick über die jeweils statthaften Rechtsbehelfe gegeben werden und diese kurz vorgestellt werden. Auf eine ausführliche Behandlung muss wegen der Vielzahl leider verzichtet werden, jedoch ermöglichen die Ausführungen dem Leser eine eigenständige Prüfung, da die einschlägigen Normen genannt werden.

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