Zwischenzeitlich liegen zu dem Loseblattwerk zwei weitere 111 bzw. 113 Seiten starke Nachlieferungen vor.

Schwerpunkt der 15. Ergänzungslieferung war die Neuregelung der Vorschriften zum Recht der Vergütungsvereinbarungen. Der frühere § 4 RVG ist aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 12.12.2006 aufgehoben worden. Im RVG finden sich jetzt die Vorschriften der §§ 3a bis 4b RVG, in denen nunmehr auch eine erfolgsabhängige Vergütung geregelt ist. Im gleichen Atemzug sind auch die Formvorschriften für sonstige Vergütungsvereinbarungen neu geregelt worden. Weiterer Schwerpunkt der Nachlieferung ist die aktuelle Rechtsprechung zu Straf- und Bußgeldsachen sowie zur Verfahrens- und Terminsgebühr im erstinstanzlichen Verfahren nach Teil 3 VV.

Mit der weiteren 16. Ergänzungslieferung wurden schwerpunktmäßig die Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten überarbeitet. Hier gab es eine Fülle sozial- und landessozialgerichtlicher Rechtsprechung einzuarbeiten. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Frage, wie ein Zeugenbeistand abzurechnen hat. Darüber hinaus war – wie üblich – Rechtsprechung zur Verfahrens- und insbesondere zur Terminsgebühr in Verfahren nach Teil 3 VV zu berücksichtigen.

Mit seinen bisherigen 16 Nachlieferungen hat sich das Werk zwischenzeitlich zu einem echten Gebührenhandbuch entwickelt, das keine Frage offen lässt.

Norbert Schneider

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