Der Terminsvertreter leitet nach Beendigung seiner Beauftragung seine Rechnung an den Prozessbevollmächtigten zur Begleichung durch den Mandanten weiter. Somit ist es Aufgabe des Rechtsanwalts und/oder der Rechtsanwaltsfachgestellten, sie auf Richtigkeit zu prüfen. Es ist gängige Praxis, dass der Prozessbevollmächtigte nach erfolgreicher Prüfung die Kosten des Terminsvertreters von der Mandantschaft erstatten lässt. Daher ist es nicht nur aus Sicht des Terminsvertreters von Bedeutung, adäquat berechnen zu können, sondern auch aus Sicht des Prozessbevollmächtigten, der die Rechnung nach Erhalt zur Begleichung an seine Mandantschaft weiterleitet.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge