- Beratungshilfe soll nur dann in Anspruch genommen werden, wenn ein bemittelter Rechtsuchender in gleicher Weise um Rechtsrat nachsuchen würde.
- Die Inanspruchnahme der Beratungshilfe für eine standardisierte, nicht dem Anlass genügend konkretisierte Unterstützung mittels Autotexten ist unzulässig.
AG Pankow-Weißensee, Beschl. v. 16.12.2021 – 70a II 801/21
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