Am 1.1.2011 ist das Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (Therapieunterbringungsgesetz – ThUG) in Kraft getreten.[1] Es umfasst die Fälle, in denen aufgrund des Urteils des EGMR vom 17.12.2009 weiterhin als gefährlich eingestufte Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden oder bereits entlassen wurden. Mit dem Gesetz soll die weitere therapeutische Unterbringung der betroffenen Straftäter ermöglicht werden. Das Gesetz enthält auch wichtige kostenrechtliche Regelungen, mit denen die in diesen Verfahren entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten geregelt werden. Auf den Verfahrensablauf soll kurz eingegangen werden, da das Kostenrecht nicht losgelöst vom Verfahrensrecht betrachtet werden kann.

[1] Art. 5 des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen vom 22.12.2010 (BGBl S. 2300).

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