Die Vergütung des Prozessbevollmächtigten P ist einfach zu berechnen.

Er erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr sowie eine 1,2-Terminsgebühr nebst Auslagen und Umsatzsteuer.

Abzurechnen ist also wie folgt:

 
 
1. 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV   434,20 EUR
  (Wert: 5.000,00 EUR)    
2. 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV   400,80 EUR
  (Wert: 5.000,00 EUR)    
3. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 855,00 EUR  
4. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   162,45 EUR
  Gesamt 1.017,45 EUR

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