Der zu dem Vergütungsfestsetzungsantrag gehörte B wendet ein, er kenne Rechtsanwalt A gar nicht und habe ihm auch keine Vollmacht erteilt. Folglich stehe dem Anwalt auch kein Vergütungsanspruch zu. Der hierzu gehörte Rechtsanwalt A bestreitet dies, legt aber keine Prozessvollmacht vor.

Welche Entscheidung wird der mit dem Vergütungsfestsetzungsantrag befasste Rechtspfleger treffen?

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