Rechtsanwalt A hat den B als Beklagten in einem Zivilprozess vor dem LG Berlin vertreten, in dem der Kläger die Zahlung von 20.000,00 EUR verlangt hat. Rechtsanwalt A hat in diesem Rechtsstreit einen Schriftsatz bei Gericht eingereicht, der einen Klageabweisungsantrag und dessen Begründung enthielt. Der Vorsitzende der zuständigen Zivilkammer hat Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt und das persönliche Erscheinen der Parteien hierzu angeordnet. Zu diesem Termin sind die Prozessbevollmächtigten beider Parteien, die nach mündlicher Erörterung widerstreitender Anträge gestellt haben und der Kläger sowie der Beklagte selbst erschienen. Nach Anhörung der Parteien hat das LG Berlin einen Verkündungstermin anberaumt, in dem es ein der Klage auf Kosten des Beklagten stattgebendes Urteil verkündet hat. Dieses Urteil wurde rechtskräftig.

Nach Beendigung des Rechtsstreits hat Rechtsanwalt A die Festsetzung seiner Vergütung gegen den Beklagten gem. § 11 RVG beantragt.

Welche Vergütung wird Rechtsanwalt A in seinem Festsetzungsantrag geltend gemacht haben?

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