Die Entscheidung ist zutreffend. Das vom Antragsgegner auszufüllende Formular ist schon für einen Anwalt kaum verständlich. Für einen Laien ist es fast unmöglich, seine Rechte in diesem Verfahren ohne Beistand wahrzunehmen. Der Begriff des "vereinfachten Verfahrens" ist ein Hohn. Was an diesem Verfahren "einfach" sein soll, habe ich noch nie verstanden. Es hat daher in der Praxis zu Recht auch keine Bedeutung.
Dass eine Beiordnung erforderlich ist, entspricht der ganz h.M.[1]
Norbert Schneider
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