- Arbeitslosengeld II ist Einkommen gem. § 115 Abs. 1 S. 1 ZPO.
- Zur Abzugsfähigkeit von Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Steuer und Rechtsschutzversicherung gem. § 115 Abs. 1 S. 3 ZPO.
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