Von Dr. Thomas Diehn, LL.M. (Harvard), Notar. 9. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. 596 S., 45,00 EUR

Nur rund 10 Jahre nach Inkrafttreten des GNotKG liegen die "Notarkostenberechnungen" von Diehn nunmehr bereits in 9. Aufl. vor. Darin stellt der Autor anhand von über 350 Musterberechnungen fast den gesamten Arbeitsbereich des Notars in kostenrechtlicher Hinsicht dar. Die jeweiligen Musterberechnungen werden durch je nach Sachverhalt umfangreiche oder kürzere Erläuterungen ergänzt.

Diehn hat das Werk entsprechend den Bedürfnissen der notariellen Praxis aufgebaut. In der Einleitung finden sich Ausführungen und Musterberechnungen zum Zitiergebot, zu den Vorschüssen, zum Begriff des Gegenstandes und zum Kostenschuldner, um nur einige Punkte zu nennen. Das zweite Kapitel befasst sich mit dem Immobilienrecht, bspw. mit bestimmten Vollzugstätigkeiten, Grundschuldübernahme und Kaufverträgen in den verschiedensten Ausgestaltungen, dem Wohnungseigentum und den Grundpfandrechten. In den folgenden Kapiteln stellt Diehn Musterberechnungen zum Gesellschaftsrecht, Familienrecht und Erbrecht zusammen. Kapitel 6 enthält Notarkostenberechnungen zu Vollmachten und Zustimmungen und in Kapitel 7 erörtert der Autor die kostenrechtlichen Probleme der vorzeitigen Beendigung des Auftrags, der Beratung und der Entwurfstätigkeit. Im Kapitel 8 hat Diehn Notarkostenberechnungen für sonstige Notartätigkeiten zusammengestellt. Hierzu gehören etwa die Beglaubigung von Dokumenten, Registerauszüge, Tatsachen- und Vorgangsprotokolle, die Gebührenermäßigung und der Gebührenvertrag. Wohl fast jede in der notariellen Praxis vorkommende Tätigkeit wird durch mindestens eine Musterberechnung abgedeckt. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis führt schnell zu der gesuchten Berechnung.

Die "Notarkostenberechnungen" von Diehn sind ein unentbehrliches Hilfsmittel für Notare und deren Mitarbeiter sowie für Rechtsanwälte und Angehörige der Gerichte und der Behörden, die mit dem Notarkostenrecht zu tun haben. Das Buch ist jeden EUR des angemessenen Kaufpreises wert.

Autor: Heinz Hansens

VorsRiLG a.D. Heinz Hansens, Berlin

AGS 3/2024, S. III

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