Zuschläge, auch in Kombination mit der Frage der Delegation, bieten ein erhebliches Streit- und Konfliktpotential in der insolvenzrechtlichen Abrechnungspraxis. Wenig konturierte Rechtsbegriffe und Paradigmenwechsel in der Entscheidungspraxis des BGH machen die Abrechnung von "Mehrarbeit" nicht einfacher. Es fehlt bereits an einer festen Bezugsgröße, das "Übliche" betreffend. Der BGH sieht explizit keinen standardisierten Normalfall, sondern nimmt dynamisch Bezug auf die Verfahrensgröße. Bei der Frage der Abrechnung von Sonderaufgaben bieten sich zudem unterschiedliche Modi an, die je nach Wahl zu weiteren Prüfungspunkten führen.

Autor: Dipl.-RPfl. Stefan Lissner, Konstanz

AGS 3/2023, S. 97 - 102

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