Die Parteien streiten als Miterben ihrer verstorbenen Mutter auf der ersten Stufe einer auftragsrechtlichen Stufenklage über den Anspruch der Klägerin auf Auskunft über die Geschäfte, die der Beklagte in Ausübung einer ihm erteilten Vollmacht zwischen dem 1.2.2007 und dem 20.3.2013 für die Erblasserin getätigt hat.

Das LG hat den Beklagten mit Teilurteil v. 22.10.2018 antragsgemäß zur Rechenschaftslegung verurteilt. Seine dagegen eingelegte Berufung hat das OLG – nach entsprechender Ankündigung im Hinweisbeschluss v. 13.2.2019 – durch Beschl. v. 11.3.2019 mit der Begründung als unzulässig verworfen, der Wert des Beschwerdegegenstands übersteige 600,00 EUR nicht.

Hiergegen richtet sich die Rechtsbeschwerde des Beklagten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge