Bearbeitet von Prof. Dr. Marc Eckebrecht, Dr. Tamara Große-Boymann, Jens Gutjahr, Viola Paul, Prof. Wolfgang Schael, Werra Katharina von Swieykowski-Trzaska und Dr. Ines Weidemann. 2. völlig neu bearbeitete Aufl. 2010. Verlag C.H. Beck, München. XLI, 1162 S. 128,00 EUR.

Die u.a. durch Inkrafttreten des FGG-Reformgesetzes, des Versorgungsausgleichsstruktur- und des Güterrechtsreformgesetzes erforderlich gewordene Neuauflage bietet einen schnellen und übersichtlichen Einstieg in das neue Verfahrensrecht. Seine zehn Hauptkapitel (§§ 1-10) orientieren sich inhaltlich an der Vorschrift des § 111 FamFG, wobei deren Nr. 11 (Lebenspartnerschaftssachen) in die jeweiligen Familiensachen eingearbeitet worden ist. Die Reihenfolge der bearbeiteten Familiensachen löst sich allerdings von der Regelung des § 111 FamFG und orientiert sich an den praxisbezogenen Schwerpunkten, so dass die Unterhaltssachen (§§ 111 Nr. 8, 231 ff. FamFG) allen anderen Familiensachen vorangestellt werden. Jede Bearbeitung der einzelnen Familiensache (Kindschaftssachen, Ehewohnungs- und Haushaltssachen, Gewaltschutzsachen, Ehesachen, Versorgungsausgleichssachen, Güterrechtssachen, Abstammungssachen, Adoptionssachen, sonstige Familiensachen) hat eine in sich geschlossene eigene Gliederung mit einem sich stringent wiederholenden Aufbau: Gerichtliche Zuständigkeit, Verfahrensgrundsätze, Anwaltszwang, Verfahrenskostenhilfe, Gang des Verfahrens, weitere Verfahren, Endentscheidung, vorläufiger Rechtsschutz, Rechtsmittel, Verfahrenswert. Dieser systematische Aufbau des jeweiligen Kapitels ermöglicht eine fundierte Erfassung der neuen Verfahrensvorschriften. Das Verfahrenshandbuch beschränkt sich allerdings nicht auf eine Darstellung des reinen Verfahrensrechts. Wegen der Vielzahl der auch materiellen Gesetzesänderungen führt es in der Einleitung des jeweiligen Kapitels in komprimierter Darstellung auch in die wesentlichen materiellen Ziele der jeweiligen Reformen ein, was insbesondere im Rahmen der neuen Zielsetzung in Versorgungsausgleichssachen für den Praktiker unabdingbar ist. Wünschenswert wäre die Erweiterung des Gesamtaufbaus um einen kostenrechtlichen Abschnitt, da bereits der Titel des Handbuchs und darüber hinaus auch die Möglichkeit der isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung nach dem FamFG verfahrensrechtliche Hinweise in kostenrechtlichen Verfahren erwarten lässt. Das sich aus Anwaltschaft, Justiz und Notariat zusammensetzende Autorenteam überzeugt dennoch.

FAFamR Lotte Thiel, Koblenz

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