Der in Berlin wohnhafte Kläger K beauftragt den Berliner Rechtsanwalt B, für ihn eine Zahlungsklage über 12.000,00 EUR bei dem zuständigen LG Hamburg einzulegen. Rechtsanwalt B reicht eine entsprechende Zahlungsklage bei dem LG ein, das einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt.

Welche Möglichkeiten hat Rechtsanwalt B, den Verhandlungstermin wahrzunehmen? Welche Kosten werden hierdurch ausgelöst und sind erstattungsfähig?

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