Der Kläger unterhielt bei der Beklagten eine Rentenversicherung. Der Kläger erklärte den Widerruf. Von den geleisteten Prämien i.H.v. 22.800,00 EUR, hatte der Kläger bereits 18.726,69 EUR zurückerhalten. Zum Zeitpunkt der Klageeinreichung war die Rentenversicherung bereits beitragsfrei gestellt.

Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens nahm er die Beklagte auf Rückzahlung der übrigen Prämien i.H.v. 4.073,31 EUR, sowie auf Zahlung von Nutzungsersatz und Zinsen in Anspruch. Darüber hinaus wollte der Kläger festgestellt haben, dass die Beklagte keinerlei Forderungen mehr gegen ihn hat.

Nach teilweiser Berufungseinlegung durch den Kläger gab die Beklagte ein Anerkenntnis ab.

Dem Kläger wurden 5.503,17 EUR zzgl. Zinsen und vorgerichtlichen Kosten zugesprochen. Ebenso wurde festgestellt, dass die Beklagte aus dem konkreten Versicherungsvertrag keine Ansprüche mehr geltend machen kann. Darüber hinaus musste das Gericht nur noch über die Kosten und den Streitwert entscheiden.

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