Rechtsanwalt X ist für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (s. Vorbem. 4 Abs. 2 VV) die Verfahrensgebühr für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren des ersten Rechtszugs vor dem AG nach Nr. 4106 VV mit einem Gebührenrahmen von 44,00 EUR bis 319,00 EUR (Mittelgebühr: 181,50 EUR) angefallen. Diese Verfahrensgebühr deckt praktisch die gesamte Tätigkeit des Verteidigers im Strafverfahren vor dem AG ab, sofern keine besonderen Gebühren vorgesehen sind.[1] Da Rechtsanwalt X aufgrund der Kündigung des Mandats nur einen Teil der von dem Abgeltungsbereich der Verfahrensgebühr erfassten Tätigkeiten ausgeübt hat, bestimmt er in Ausübung seines ihm gem. § 14 Abs. 1 RVG eingeräumten Ermessens eine Verfahrensgebühr i.H.v. 100,00 EUR.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen