Ist ein Vergleich geschlossen, sorgt die Kostenerstattung manchmal für böse Überraschungen, wenn die Gegenseite einen Kostenfestsetzungsantrag stellt, obwohl man davon ausgegangen ist, dass jede Partei ihre Kosten selbst zu tragen hat. Die Kostenregelung in dem Vergleich ist deshalb genau zu formulieren und dabei ist auch auf die richtigen Begriffe zu achten. Wird keine Kostenregelung getroffen, gilt § 98 ZPO.

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