Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, im Kostenfestsetzungsverfahren selbst zu prüfen, welche Aktenbestandteile aus Sicht der Verteidigung zwingend zu kopieren waren und welche nicht.

LG Braunschweig, Beschl. v. 5.8.2019 – 9 Qs 158/19

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge