Rechtsschutzversicherer trägt u.U. Kosten eines Verkehrsanwalts

Nach den gängigen Versicherungsbedingungen trägt der Rechtsschutzversicherer zusätzlich die Kosten eines Verkehrsanwalts, wenn der Gerichtsort mehr als 100 km entfernt liegt.

 
Hinweis

Wohnt der Versicherungsnehmer mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt und erfolgt eine gerichtliche Wahrnehmung seiner Interessen, trägt der Versicherer … die Kosten in der 1. Instanz für einen im Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmers ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwaltes, der lediglich den Verkehr mit dem Prozessbevollmächtigten führt.

Rechtsschutzversicherer übernimmt i.d.R. Reisekosten in Höhe ersparter Verkehrsanwaltskosten

Nach dem eindeutigen Wortlaut der Bedingungen trägt der Versicherer nur die Kosten eines im Bezirk des Versicherungsnehmers beauftragten Verkehrsanwalts bis zur Höhe einer 1,0-Gebühr nebst Auslagen. Er trägt also nicht die Reisekosten eines dort ansässigen Prozessbevollmächtigten. Grundsätzlich sind die Rechtsschutzversicherer jedoch bereit, dessen Reisekosten bis zur Höhe der Kosten eines Verkehrsanwalts zu übernehmen, wenn im Gegenzug auf die Einschaltung eines Verkehrsanwalts verzichtet wird. Zweckmäßig ist es, dies vorab mit dem Rechtsschutzversicherer abzuklären und sich die Zusage der Übernahme der Reisekosten geben zu lassen.

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