Im Mai 2009 hat die Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Trennungsunterhalt eingereicht. Geltend gemacht wurde monatlicher Unterhalt i.H.v. 616,45 EUR für die Zeit ab Januar 2009, abzüglich darauf zwischenzeitlich insgesamt gezahlter 850,00 EUR. Es ergab sich im Folgenden Streit über die Berechnung des Verfahrenswerts.

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