Wird gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt und dieser auf die Höhe der Tagessätze beschränkt und entscheidet das Gericht im Einverständnis mit den Beteiligten hierüber nach § 411 Abs. 1 S. 3 StPO im schriftlichen Verfahren, wird eine an sich obligatorische Hauptverhandlung vermieden, sodass dies die Zusätzliche Gebühr auslöst. Dieser Fall ist jetzt durch die zum 1.8.2103 eingeführte Anm. Abs. 1 Nr. 4 zu Nr. 4141 VV gesetzlich geregelt.

 

Beispiel 9

Gegen den Beschuldigten ergeht ein Strafbefehl wegen einer Trunkenheitsfahrt. Verhängt werden 30 Tagessätze zu jeweils 60,00 EUR. Der bereits erstinstanzlich tätige Verteidiger legt Einspruch ein und beschränkt diesen aber auf die Höhe des Tagessatzes, da der Beschuldigte Auszubildender ist und monatlich lediglich 600,00 EUR netto zur Verfügung hat. Das Gericht ist bereit, die Höhe des Tagessatzes auf 20,00 EUR zu beschränken, und bietet an, mit dieser Maßgabe im schriftlichen Verfahren nach § 411 Abs. 1 S. 3 StPO zu entscheiden. Der Verteidiger stimmt nach Beratung des Beschuldigten zu.

Der Verteidiger erhält auch hier die Zusätzliche Gebühr. Abzurechnen ist wie in Bespiel 4.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge