Anrechnung ausdrücklich ausschließen

Die Frage der Anrechnung einer Geschäftsgebühr ist im Gesetz unzureichend geregelt und kann zu erheblichen Problemen führen. Es kann daher nur dringend empfohlen werden, zur Frage der Anrechnung ausdrückliche Regelungen zu vereinbaren. Am zweckmäßigsten ist es insoweit, die Anrechnung auszuschließen. Dann können sich erst gar keine Anrechnungsprobleme ergeben.

AGKompakt 1/2019, S. 5 - 9

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