Diagonalverweisung führt zu neuer Angelegenheit

Wird an ein Gericht eines niedrigeren Rechtszugs verwiesen, so gilt § 20 S. 2 RVG. Das weitere Verfahren vor dem Empfangsgericht gilt als neue Angelegenheit, auch gegenüber dem vorangegangenen Verfahren.

Es liegen also drei Angelegenheiten vor:

das Ausgangsverfahren,
das Rechtsmittelverfahren,
das Verfahren nach Verweisung.

Eine Gebührenanrechnung ist hier im Gegensatz zu den Fällen der Zurückverweisung nach § 21 Abs. 1 RVG (siehe u. V.) nicht vorgesehen.

 

Beispiel 2 (Verweisung vom LAG an das LG als erstinstanzliches Gericht)

Es wird Klage (Wert: 10.000,00 EUR) vor dem ArbG erhoben, welches die Klage mangels Zuständigkeit als unzulässig abweist. Das LAG hebt auf die Berufung das Urteil des ArbG auf und verweist die Sache auf den jetzt hilfsweise gestellten Verweisungsantrag an das zuständige LG, vor dem dann erneut verhandelt wird.

Da das LAG nicht an ein untergeordnetes Gericht zurückverwiesen hat, liegt kein Fall des § 21 Abs. 1 RVG vor, sondern ein Fall des § 20 S. 2 RVG. Das weitere Verfahren vor dem LG ist eine neue Angelegenheit, in der alle Gebühren anrechnungsfrei erneut entstehen.

I. Erste Instanz vor ArbG

 
1. 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV (Wert: 10.000,00 EUR)   725,40 EUR
2. 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV (Wert: 10.000,00 EUR)   669,60 EUR
3. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 1.415,00 EUR  
4. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   268,85 EUR
Gesamt 1.683,85 EUR

II. Berufungsverfahren vor LAG

 
1. 1,6-Verfahrensgebühr, Nr. 3200 VV (Wert: 10.000,00 EUR)   892,80 EUR
2. 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3202 VV (Wert: 10.000,00 EUR)   669,60 EUR
3. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 1.582,40 EUR  
4. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   300,66 EUR
Gesamt 1.883,06 EUR

III. Verfahren nach Verweisung vor LG

 
1. 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV, § 20 S. 2 RVG (Wert: 10.000,00 EUR)   725,40 EUR
2. 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV, § 20 S. 2 RVG (Wert: 10.000,00 EUR)   669,60 EUR
3. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 1.415,00 EUR  
4. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   268,85 EUR
Gesamt 1.683,85 EUR

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge