Der Anwalt hatte im Rechtsstreit 182 Kopien als Schriftsatzanlagen eingereicht. Darunter befanden sich fünf Seiten Kopien einer veröffentlichten gerichtlichen Entscheidung. Das Gericht hat daher lediglich 177 Seiten als notwendig angesehen. Hinsichtlich der Berechnung der Kopiekosten bestand Streit.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge