Abzustellen ist auch hier auf den Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags | OLG Jena AGS 2010, 352; OLG Jena AGS 2010, 355; AG Ludwigslust AGS 2010, 350; AG Ludwigslust AGS 2010, 357; OLG Nürnberg AGS 2010, 401. |
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