Im Rahmen einer Verkehrsunfallregulierung kommt es häufig vor, dass der Anwalt nicht nur einen einzigen Geschädigten vertritt, sondern gleich mehrere. Der klassische Fall ist der, dass der Eigentümer den Sachschaden am Fahrzeug geltend macht und der Fahrer den ihm entstandenen Personenschaden. In diesen Fällen stellt sich die Frage, wie abzurechnen ist und in welchem Umfang der gegnerische Versicherer die angefallenen Kosten erstatten muss.

In der Sache geht es darum, ob die Vertretung für die verschiedenen Auftraggeber als eine Angelegenheit anzusehen ist, oder ob mehrere Angelegenheiten vorliegen.

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