Die Beratung über den Trennungsunterhalt und über die Voraussetzungen der Ehescheidung sind auch im Rahmen der Beratungshilfe zwei verschiedene Angelegenheiten und lösen daher gesonderte Gebühren aus.

AG Detmold, Beschl. v. 22.6.2009 – 20 II 627/09

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge