Der Kläger hatte Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall geltend gemacht und hierfür zuvor durch seinen Anwalt bei seinem Rechtsschutzversicherer Deckungsschutz eingeholt. Im gerichtlichen Verfahren klagte er neben dem Fahrzeugschaden auch die Kosten der Deckungsschutzanfrage mit ein.

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