Schriftlicher Vergleich in Sozialsachen
In Anm. S. 1 Nr. 1 zu Nr. 3106 VV wird endlich auch bei Abrechnung nach Rahmengebühren die Terminsgebühr bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs eingeführt.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen