Nicht nur für das Merkmal Geschlecht, sondern auch für das Merkmal Alter ist ein Urteil des ArbG Koblenz vom Februar 2022 relevant.[1] Manch einer mag denken, dass die Verwendung des Adjektivs "cool" in der Stellenausschreibung die Präferenz für jüngere Menschen zum Ausdruck bringt. Diese Deutung hat das Gericht abgelehnt, mit der Begründung, dass "cool" nach dem allgemeinen, wenn auch umgangssprachlichen Gebrauch, keinen Aufschluss über das Alter der Person gebe. Es gebe keinen Erfahrungssatz, nach dem nur jüngere Menschen als "cool" wahrgenommen werden können. Möglicherweise erweckt das Wort "cool" bei manchen die Erinnerung an ältere Rockstars, die das Ruhestandsalter längst überschritten haben.

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