Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Anrechnung ersparter häuslicher Verpflegungskosten bei Forderungsübergang auf lohnfortzahlenden Arbeitgeber

 

Orientierungssatz

1. Da in Höhe des täglichen Unterhaltes des Verletzten im Krankenhaus der Verdienstschadenanspruch schon im Zeitpunkt des Unfalles auf den Sozialversicherungsträger übergegangen ist, erwirbt der Arbeitgeber später den Verdienstschadenanspruch nach LFZG § 4 nur bereits verkürzt um die häusliche Eigenersparnis (vergleiche BGH, 1984-04-03, VI ZR 253/82, VersR 1984, 583).

2. Der Tagessatz von 12 DM für ersparte eigene Verpflegungsaufwendungen ist aufgrund der allgemein gestiegenen Lebenshaltungskosten angemessen.

 

Normenkette

LFZG § 4

 

Fundstellen

Haufe-Index 605202

RuS 1989, 16-17 (KT)

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