Entscheidungsstichwort (Thema)

Nachbarrechtliches Gemeinschaftsverhältnis: Zurückschneiden der Bäume an der Grundstücksgrenze

 

Leitsatz (redaktionell)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Der Nachbar kann aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis verpflichtet sein, die übermäßigen Schatten werfenden an der gemeinsamen Grundstücksgrenze gepflanzten Bäume zurückzuschneiden.

 

Normenkette

BGB § 242

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541790

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