Tenor

Herr Dipl. Wirtschaftsjurist (FH) …, c/o Anwaltskanzlei Dr. … Kollegen, …straße 108, …, Tel.: …

zum Insolvenzverwalter ernannt.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.09.2006 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird auf

Montag, den 9. Oktober 2006. 8:30 Uhr

im Gebäude des Amtsgerichts Ludwigsburg, 71638 Ludwigsburg, Schorndorfer Str. 28, Saal 2008, EG anberaumt.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters sowie die Bestellung eines Gläubigerausschusses und gegebenenfalls über die in den §§ 100, 101, 149, 157, 159 bis 163, 271 und 272 InsO bezeichneten Gegenstände und evtl. zur Einstellung des Verfahrens nach § 207 InsO.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der erforderlichen Zustellungen beauftragt (§8 Abs. 3 InsO).

 

Gründe

Die Schuldnerin wurde errichtet mit Gesellschaftsvertrag vom 07.05.2004. Es handelt sich dabei um eine D.O.O. aufgrund Art. 332-391 des Unternehmensgesetzes und der Art. 17-23 des Gesetzes über die ausländischen Einlagen nach serbischem Recht. Die D.O.O. ist eine Kapitalgesellschaft und mit der deutschen GmbH vergleichbar.

Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine Neugründung. Gründungsgesellschafter waren

1. H. L., … 36, … Backnang, mit einer Stammeinlage von 1.500 US-Dollar.

2. H.-G. L., …weg 3, … Allmersbach, mit einer Stammeinlage von 1.500 US-Dollar

3. D. K., …-Straße Nr. 14, … (Serbien) mit einer Stammeinlage von 2.000 US-Dollar.

Nach den Gründungsunterlagen wurden die Stammeinlagen in Höhe von 50 Prozent erbracht. Als Gesellschaftssitz wurde festgelegt Banatsko Novo Selo, Zmaj Jovina Nr. 51.

Der Unternehmensgegenstand war äußerst weit gefasst und umfasste zahlreiche Tätigkeiten aus dem Bereich Produktion, Handel und Dienstleistungen.

Mit Urkunde des Notars Dr. T. K., …-Straße 10, 70184 Stuttgart, wurde am 28.07.2005 eine Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland gegründet und zur Urkunde 1516/2005 Ke des Urkundsnotars beim Handelsregister des AG Backnang angemeldet. Zur Eintragung in das deutsche Handelsregister wurde der Unternehmensgegenstand auf das Verkaufen und Verlegen von Fliesen beschränkt. Als Geschäftssitz war 71570 Oppenweiler, Reichenbach 38 A angegeben.

Die Ursachen der Insolvenz im vorliegenden Verfahren bestehen darin, dass die Gesellschaft über keinerlei Kapitalausstattung verfügte. Das Stammkapital von rund 5.000 US-Dollar war lediglich zur Hälfte eingezahlt.

Die Gesellschaft hatte kein produktives Anlagevermögen und arbeitete mit geliehenem Material. Lediglich zur Unterbringung von Arbeitern hatte die Schuldnerin ein Wohnmobil angeschafft. Es bestanden offensichtlich erhebliche Kompetenzdefizite bei der Ausführung der Arbeiten.

Das Amtsgericht Ludwigsburg ist für die Durchführung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Antragstellerin international und örtlich zuständig.

Gemäß § 11 Abs. 1 InsO kann das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer juristischen Person eröffnet werden. Die D.O.O. serbischen Rechts entspricht einer personalistischen Kapitalgesellschaft mit einer Haftungsbeschränkung auf das Stammkapital, ähnlich einer deutschen GmbH. Grundsätzlich ist die D.O.O. damit ein geeignetes Insolvenzobjekt.

Die Gesellschaft hat jedoch nicht nur eine Zweigniederlassung im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Ludwigsburg gegründet, sondern gleichzeitig ihren Hauptverwaltungssitz dorthin verlegt. Der Geschäftsführer ist dort ständig anwesend und führt nach eigenen Angaben die Geschäfte der Gesellschaft und nicht nur der Zweigniederlassung von dem Geschäftssitz in Oppenweiler, Reichenbach 38, aus durch.

Verlegt eine Kapitalgesellschaft ihren Hauptverwaltungssitz nach Deutschland, wird nach der derzeit gängigen Sitztheorie die wirksame Gründung anhand des numerus clausus der Gesellschaftsform nach deutschem Recht überprüft. Dabei scheitert die wirksame Gründung vorliegend bereits am Erfordernis des Mindeststammkapitals in Höhe von EUR 25.000,00. Die Schuldnerin wurde ausweislich ihres Gründungsakts mit einem Stammkapital von 5.000,00 US-Dollar gegründet.

Auf der Grundlage der derzeit in Deutschland noch verbreiteten Sitztheorie handelt es sich also nicht um eine Kapitalgesell...

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