Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Schadensminderungspflicht in der Rechtsschutzversicherung. Weiterbeschäftigungsanspruch als unselbständiger Hilfsantrag
Orientierungssatz
1. Der Versicherungsnehmer verletzt die ihm obliegende Schadensminderungspflicht, wenn er in einer Kündigungsschutzklage den Weiterbeschäftigungsanspruch entgegen der Weisung des Versicherers als selbständigen Hauptantrag und nicht als unselbständigen Hilfsantrag - mit der Folge eines höheren Streitwerts - stellt.
2. Versagt der Versicherer den Rechtsschutz für den selbständigen Weiterbeschäftigungsanspruch, so ist das von ihm zu zahlende Anwaltshonorar entsprechend der Streitwerte zu quoteln und nicht fiktiv so zu berechnen als handele es sich um zwei verschiedene Rechtsangelegenheiten.
Normenkette
ARB § 15 Abs. 1 Buchst. d DBuchst. cc; ZPO §§ 92, 260
Fundstellen
Haufe-Index 605046 |
MDR 1989, 459 (KT) |
VersR 1989, 1043 (ST) |
ZfSch 1989, 415 (ST) |
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