Entscheidungsstichwort (Thema)

Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähiger Erwerbsschaden eines Arbeitslosen

 

Orientierungssatz

Wenn ein Arbeitsloser infolge eines Verkehrsunfalls arbeitsunfähig wird, erleidet er einen Erwerbsschaden, auch wenn das Arbeitslosengeld weiter gezahlt wird. Der Erwerbsschaden ist in Höhe der erbrachten Leistungen gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit, auf die der Ersatzanspruch übergegangen ist, zu erstatten.

 

Normenkette

AFG §§ 100, 103, 105b Abs. 1, § 127; BGB § 823 Abs. 1, § 842; LFZG §§ 1, 4 Abs. 1; SGB X § 116; StVG § 11

 

Fundstellen

MDR 1992, 62 (ST)

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