Kurzbeschreibung
Zwischen den Parteien besteht ein VOB/B-Bauvertrag. Der Auftragnehmer hat demgemäß Anspruch auf Abschlagszahlungen, die mit diesem Schreiben angefordert werden.
Anforderungsschreiben
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Anschrift Auftraggeber | |
_________________________ | |
(Ort, Datum) |
Bauvorhaben: __________________________________________________ | ||
Bauvertrag vom _________________________ |
Hier: Abschlagszahlung nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte/r _________________________,
dem zwischen uns geschlossenen Bauvertrag liegt vereinbarungsgemäß die VOB/B zugrunde. Diese sieht in § 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B vor, dass auf Antrag in Höhe des Werts der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistung einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrags Abschlagszahlungen in möglichst kurzen Zeitabständen zu gewähren sind.[1]
In der Anlage 1 erhalten Sie unsere Abschlagsrechnung Nr. _______________ vom _______________, in der Anlage 2 erhalten Sie eine prüfbare Aufstellung über die erbrachten Leistungen mit der Bitte um Zahlung der ausgewiesenen Abschlagssumme innerhalb von 21 Kalendertagen nach Zugang.
Mit freundlichen Grüßen
_________________________
(Unterschrift)
Anlagen:
1) Abschlagsrechnung
2) Prüfbare Aufstellung über die nachgewiesenen Leistungen
Das Erfordernis einer prüfbaren Aufstellung muss auch bei einem Pauschalvertrag eingehalten werden. Hier ist es oft schwierig, den Wert der vertragsgemäßen Leistung zu ermitteln.
In erster Linie sollte auf die dem Pauschalvertrag zugrunde liegende Leistungsbeschreibung mit entsprechenden Einzelansätzen abgestellt werden. Ist eine derartige Leistungsbeschreibung nicht vorhanden, verbleibt nur die Möglichkeit, die nachgewiesenen Leistungen, z. B. durch ein Aufmaß, zu belegen und den Wert dieser Leistungen prozentual zur Gesamtleistung zu bewerten.
Um hier Streitigkeiten zu vermeiden, sollte bei Pauschalverträgen unbedingt ein Zahlungsplan vereinbart werden.
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