Überblick

Für Haushaltsabfälle haben die Städte, Gemeinden und Kreise ein Entsorgungsmonopol. Einschlägig ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).[1] Das KrWG regelt die Grundsätze und inhaltlichen Anforderungen für eine ordnungsgemäße und umweltverträgliche Abfallentsorgung. Ziel des Gesetzes ist, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen (§ 1 Abs. 1 KrWG). Mit dem KrWG sollen auch europarechtliche Zielvorgaben gefördert werden (§ 1 Abs. 2 KrWG). Das Gesetz hat erhebliche Auswirkungen auf Haus- und Grundbesitzer.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
[1] Vom 24.2.2012, BGBl. I 2012, S. 212.

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