Rz. 67

 

§ 32 RVG Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren

(1) Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert gerichtlich festgesetzt, ist die Festsetzung auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend.

(2) Der Rechtsanwalt kann aus eigenem Recht die Festsetzung des Werts beantragen und Rechtsmittel gegen die Festsetzung einlegen. Rechtsbehelfe, die gegeben sind, wenn die Wertfestsetzung unterblieben ist, kann er aus eigenem Recht einlegen.

 

Rz. 68

Waren Sie im gerichtlichen Verfahren tätig, erfolgt häufig durch das Gericht nach Abschluss des Verfahrens eine Wertfestsetzung. Das Gericht beschließt:

"Der Streitwert wird auf … EUR festgesetzt".

Diese Wertfestsetzung ist für den Gegenstandswert maßgebend (s. Rdn 20).

 

Rz. 69

Nicht immer aber entspricht der Wert des gerichtlichen Verfahrens auch dem Wert, den die anwaltliche Tätigkeit hatte. Dies ist z.B. dann nicht der Fall, wenn bei einem vor- bzw. außergerichtlichen Vergleich der Prozess- und der Vergleichsgegenstand nicht übereinstimmen. In diesem Fall ist der Wert nach § 33 RVG zu bestimmen.

 

Rz. 70

In einigen Akten kann es auch sein, dass Sie nach Lektüre der Akte immer noch keine Vorstellung davon haben, wie der Wert zu bestimmen ist (insbes. bei gerichtlichen Verfahren). In diesen Fällen ist ein Antrag auf "Streitwertfestsetzung" an das Gericht hilfreich.

 

Rz. 71

Muster 9.1: Antrag auf Festsetzung des Streitwerts zum Zwecke der Vergütungsberechnung

 

Muster 9.1: Antrag auf Festsetzung des Streitwerts zum Zwecke der Vergütungsberechnung

_________________________ Gericht

(das Gericht, das zuletzt über die Sache entschieden hat)

In Sachen

_________________________ ./. _________________________

Az.:

wird aus eigenem Recht gem. § 32 Abs. 2 RVG beantragt,

den Streitwert zum Zwecke der anwaltlichen Vergütungsberechnung auf _________________________ EUR festzusetzen.

Begründung

Dem streitigen Sachverhalt liegt eine nicht vermögensrechtliche Streitigkeit zugrunde. Unter Berücksichtigung des Interesses des Klägers am Erfolg in der Sache gehen wir von einem Streitwert in Höhe von _________________________ EUR aus und bitten um entsprechende Festsetzung. Sollte das Gericht von einem geringeren oder höheren Streitwert ausgehen, wird höflichst um kurze Wiedergabe einer Begründung gebeten.

Beglaubigte und einfache Abschrift anbei

Rechtsanwalt

 

Rz. 72

Über den Antrag wird durch Beschluss entschieden. Gegen diesen Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden. Nach § 63 Abs. 2 i.V.m. § 68 Abs. 1 GKG muss der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigen Der Wert der Beschwer ergibt sich aus der Vergütungsdifferenz, die sich ergibt, wenn man aufgrund des von Ihnen gewünschten Streitwerts die Vergütung berechnet und diese mit der Vergütung, die sich aufgrund der Streitwertfestsetzung des Gerichts ergibt, vergleicht.

 

Beispiel: Ermittlung des Wertes der Beschwer bei Streitwertbeschwerden

Sie haben die Festsetzung eines Streitwerts i.H.v. 20.000,00 EUR beantragt. Angenommen der Vergütungsanspruch, der sich daraus ergäbe beträgt 2.000,00 EUR. Das Gericht hat den Streitwert mit 18.000,00 EUR festgesetzt. Der Vergütungsanspruch, der sich daraus ergibt, beträgt (fiktiv) 1.850,00 EUR. Eine Beschwerde ist nicht möglich. Die sich ergebende Vergütungsdifferenz, die den Wert der Beschwer bestimmt, ist geringer als 200,00 EUR.

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