1. Keine Abweichung vom Antrag
Rz. 32
Wie beim Erbschein ist auch beim Testamentsvollstreckerzeugnis das Nachlassgericht nur befugt, dem Antrag entweder stattzugeben oder ihn zurückzuweisen; eine Erteilung abweichend vom Antrag ist nicht möglich.[21]
2. Form und Inhalt der Entscheidung
Rz. 33
Was die Form und den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung anbelangt, bestimmt § 352e FamFG, dass durch Beschluss zu entscheiden ist (Endentscheidung).
§ 352e FamFG Entscheidung über Erbscheinsanträge
(1) Der Erbschein ist nur zu erteilen, wenn das Nachlassgericht die zur Begründung des Antrags erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet. Die Entscheidung ergeht durch Beschluss. Der Beschluss wird mit Erlass wirksam. Einer Bekanntgabe des Beschlusses bedarf es nicht.
(2) Widerspricht der Beschluss dem erklärten Willen eines Beteiligten, ist der Beschluss den Beteiligten bekannt zu geben. Das Gericht hat in diesem Fall die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses auszusetzen und die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft des Beschlusses zurückzustellen.
(3) Ist der Erbschein bereits erteilt, ist die Beschwerde gegen den Beschluss nur noch insoweit zulässig, als die Einziehung des Erbscheins beantragt wird.
a) Muster: Feststellungsbeschluss im Testamentsvollstreckerzeugniserteilungsverfahren
Rz. 34
Muster 9.13: Feststellungsbeschluss im Testamentsvollstreckerzeugniserteilungsverfahren
Muster 9.13: Feststellungsbeschluss im Testamentsvollstreckerzeugniserteilungsverfahren
Amtsgericht
– Nachlassgericht –
_________________________ Az: VI _________________________
In der Nachlasssache
_________________________
hier: Antrag von Frau _________________________ auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses,
erlässt das Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – durch Richterin am Amtsgericht _________________________ am _________________________ folgenden
Beschluss:
I. | Die Tatsachen, die zur Erteilung des von der Beteiligten _________________________ beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet. |
II. | Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wird ausgesetzt. Die Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses wird bis zur Rechtskraft des Beschlusses zurückgestellt. |
Gründe:
I.
Folgt kurze Sachdarstellung mit Angabe des Antrages und der gegen diesen Antrag erhobenen Einwendungen.
II.
Folgt rechtliche Würdigung:
Zulässigkeit des Feststellungsbeschlusses, § 352e Abs. 2 FamFG
Begründetheit des Antrages.
z.B.
Das Testament vom 4.3.2018 ist unwirksam, weil der Erblasser bei seiner Abfassung nicht mehr testierfähig war. Die Beerbung des Erblassers richtet sich daher nach dem Testament vom 23.1.2017. Demnach ist die Beteiligte zu 1 _________________________ wirksam zur Testamentsvollstreckerin ernannt worden.
Dieser Beschluss stellt kein Testamentsvollstreckerzeugnis dar.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde zulässig. Über die Beschwerde entscheidet das Oberlandesgericht _________________________. Die Beschwerde kann nur beim Amtsgericht _________________________ eingelegt werden. Die Einlegung ist nur innerhalb einer Frist von einem Monat zulässig. Die Frist beginnt mit der Zustellung dieses Beschlusses. Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt oder das Nachlassgericht die Beschwerde zugelassen hat.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts eingelegt werden. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Sie soll begründet werden und die Tatsachen und Beweismittel benennen, auf die sie gestützt wird.
(Richterin am Amtsgericht)
b) Muster: Testamentsvollstreckerzeugnis
Rz. 35
Muster 9.14: Testamentsvollstreckerzeugnis
Muster 9.14: Testamentsvollstreckerzeugnis
Amtsgericht
– Nachlassgericht –
_________________________ Az: VI _________________________
Testamentsvollstreckerzeugnis
Zum Testamentsvollstrecker über den Nachlass des am _________________________ in _________________________ verstorbenen _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, ist Herr Rechtsanwalt _________________________, _________________________ (Anschrift), ernannt worden.
_________________________ (Ort), _________________________ (Datum)
(Richter am Amtsgericht)
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