Rz. 21

Der Deutsche Städtetag hat erstmals im Jahr 1999 eine Leitfassung für eine Friedhofssatzung verabschiedet. Diese "Mustersatzung" wurde von vielen Gemeinden ganz oder teilweise als kommunale Friedhofssatzung übernommen. Aus diesem Grund wird ggf. auf die Leitfassung Bezug genommen, auch wenn diese selbst lediglich empfehlenden Charakter hat und rechtlich unverbindlich ist. Dennoch bietet die Leitfassung gerade bei abweichenden kommunalen Regelungen wie auch bei Lücken in kommunalen Regelungen einen Ansatzpunkt für die Argumentation.

 

Rz. 22

Die Leitfassung mit dem derzeitigen Stand August 2009 hat folgenden Regelungsinhalt:

I. Allgemeine Vorschriften (Geltungsbereich, Friedhofszweck, Bestattungsbezirke, Schließung und Entwidmung);
II. Ordnungsvorschriften (Öffnungszeiten, Verhalten auf dem Friedhof, Gewerbetreibende);
III. Bestattungsvorschriften (Allgemeines, Beschaffenheit von Särgen, Ausheben der Gräber, Ruhezeit, Umbettungen);
IV. Grabstätten (Allgemeines, Reihengrabstätten, Wahlgrabstätten, Beisetzung von Aschen, Ehrengrabstätten);
V. Gestaltung der Grabstätten (Allgemeine Gestaltungsgrundsätze, Wahlmöglichkeit);
VI. Grabmale (Abteilungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften, Abteilungen ohne besondere Gestaltungsvorschriften, Zustimmungserfordernis, Anlieferung, Standsicherheit der Grabmale, Unterhaltung, Entfernung);
VII. Herrichtung und Pflege der Grabstätten (Allgemeines, Abteilungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften, Abteilungen ohne besondere Gestaltungsvorschriften, Vernachlässigung);
VIII. Leichenhallen und Trauerfeiern (Benutzung der Leichenhalle, Trauerfeiern);
IX. Schlussvorschriften (Alte Rechte, Haftung, Gebühren, Ordnungswidrigkeiten, Inkrafttreten).

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