Rz. 59

Der Anspruch des Miterben gem. § 2038 Abs. 2 S. 3 BGB auf Teilung des Reinertrags, wenn die Auseinandersetzung länger als ein Jahr ausgeschlossen ist, ist selbstständig pfändbar und abtretbar. Dieser Anspruch zählt nicht zu den Nachlassgegenständen i.S.v. § 2033 Abs. 2 BGB und daher gelten die Beschränkung des § 859 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 ZPO nicht. Da der Anspruch sich gegen die Erbengemeinschaft richtet, sind die Miterben Drittschuldner.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge