Rz. 57
Praxistipp
Der Verletzte muss darauf hingewiesen werden,
▪ | dass die ärztliche Behandlung dem Leistungsstandard entsprechen muss, den er üblicherweise in Anspruch nimmt, |
▪ | dass eine Mitwirkungspflicht besteht, zum schnellen und positiven Heilungsverlauf beizutragen, |
▪ | dass bei einem Dauerschaden die verbliebene Arbeitskraft zur Abwendung oder Minderung des Erwerbsschadens eingesetzt werden muss. |
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