Rz. 25

Bei Einwendungen im Bauleitplanverfahren noch innerhalb der Auslegungsfrist?
Bei Normenkontrolle noch innerhalb von einem Jahr seit Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans?
Liegt Rechtsverletzung (nicht nur ein Nachteil) vor?
Vorlage der Verfahrens-/Prozessvollmacht?
Schriftsatz unterschrieben?

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